Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind wie nachfolgend beschrieben natürliche Personen und Vereine gemäss ZGB Art. 60.
a) Vereine
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich i) gemeinnützige, nicht gewinnorientierte und nicht professionelle Vereine mit Sitz in der Schweiz, deren Mitglieder aus natürlichen Personen bestehen sowie ii) eigenständige Organisationseinheiten eines solchen Vereins (zum Beispiel Sektionen), die a. in den Statuten dieses Vereins aufgeführt sind oder b. über eigene Statuten/Reglemente verfügen, aus welchen ihre Zugehörigkeit zu diesem Verein hervorgeht.
Entsprechend sind beispielsweise folgende Vereine von der Teilnahme ausgeschlossen (Aufzählung nicht abschliessend):
- Vereine zur Erhaltung materieller Kulturgüter (zum Beispiel Landschafts- und Gebäudeerhaltung, Erhaltung des Kulturerbes, Musikinstrumenterhaltung und -instandsetzung, Kostümerhaltung usw.)
- Vereine mit Fokus auf der Förderung zwischenmenschlicher Kontakte
- Vereine, bei welchen für die Mitgliedschaft die Zugehörigkeit zu einer bestimmten geistlichen/religiösen Institution erforderlich oder bei welchen einer der wesentlichen Zwecke die Verbreitung bestimmter geistlicher/religiöser Inhalte ist.
- Vereine mit Verbindung zu einer politischen Organisation oder dem Zweck der Verbreitung politischer Inhalte.
Die Tätigkeit darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die Generali-Werte und/oder die sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen.
b) Natürliche Personen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, mündige Personen über 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz.
Natürliche Personen und Vereine werden nachfolgend «Teilnehmende» genannt.
2. Anmeldung und Einreichung
2a) Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden:
- dass sie im Interesse der Teilnehmenden handeln und zu handeln berechtigt sind und alle Angaben (insbesondere Kontoangaben) korrekt sind, die Kontoangaben müssen auf den Verein oder die natürliche Person lauten;
- dass die Inhalte nicht gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, die Generali-Werte und die sozial üblichen oder behördlich empfohlenen Verhaltensnormen verstossen, das heisst, es werden insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte hochgeladen;
- dass die Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller allenfalls darin abgebildeten Personen hochgeladen werden;
- dass nur Inhalte hochgeladen werden, bei denen die Teilnehmenden über alle für die vorgesehene Nutzung nötigen Rechte (insbesondere Urheberrechte) verfügt; insbesondere ist auf die Verwendung von Hintergrundmusik zu verzichten, wenn die Rechte nicht beiden Teilnehmenden liegen (zum Beispiel bei Musik von kommerziellen CDs, Soundtrack aus Filmen usw. siehe auch Punkt 2b).
- dass Generali Schweiz die hochgeladenen Inhalte aus wichtigen Gründen (zum Beispiel bei entsprechender Aufforderung durch Dritte oder bei Verstoss gegen diese Teilnahme-bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen kann.
2b) Besondere Regelungen für das Einreichen von Fotos, Videos und Zeichnungen (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mit der Einsendung der Materialien zum Beschrieb des Projekts oder der Initiative (Fotos, Videos, Zeichnungen, etc.) treten die Teilnehmenden Generali Schweiz soweit zulässig die Rechte daran ab und erteilen die Ermächtigung, die Materialien zu veröffentlichen und in beliebiger anderer Weise zu verwenden.
- Gleichzeitig erklären sich die Teilnehmenden mit dem Hochladen der Daten, keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Dies bedeutet insbesondere, dass die Teilnehmenden über die Einwilligung der abgebildeten Person oder der Schöpfer der Werke zur Abtretung der Rechte und zur Veröffentlichung der Daten verfügen. Werden Minderjährige abgebildet, ist der Teilnehmende verpflichtet, die Einwilligung der Inhaber der elterlichen Gewalt einzuholen. - Ausgeschlossen sind rassistische, pornografische oder anderweitig anstössige oder gegen die Wettbewerbsordnung verstossende Einsendungen. Über die Zulassung urteilt Generali Schweiz endgültig.
2c) Haftungsausschluss, technische Anforderungen, Eigenverantwortung und Erstattung/Nachreichung
- Haftungsausschluss: Generali Schweiz übernimmt keine Haftung für technische Pannen, die während des Hochladens von Videos oder Fotos auftreten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Netzwerkprobleme, Serverausfälle, Softwarefehler oder inkompatible Dateiformate.
- Technische Anforderungen: Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Videos oder Fotos den technischen Anforderungen des Wettbewerbs entsprechen. Dies beinhaltet die korrekte Dateigröße, -format und -auflösung gemäss den Vorgaben der Generali Schweiz.
- Eigenverantwortung der Teilnehmer: Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, ihre Dateien ordnungsgemäß und rechtzeitig hochzuladen. Generali Schweiz empfiehlt, die Dateien frühzeitig hochzuladen, um eventuelle technische Probleme rechtzeitig beheben zu können.
- Keine Erstattung oder Nachreichung: Generali Schweiz übernimmt keine Verantwortung für Beiträge, die aufgrund technischer Pannen nicht rechtzeitig oder gar nicht hochgeladen werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Erstattung oder Nachreichung von Beiträgen, die aufgrund technischer Probleme nicht fristgerecht eingereicht werden konnten.
3. Bestimmungen zum Gewinn
Die unter allen Teilnehmenden ermittelten Gewinner*innen verpflichten sich hiermit, dass das im Rahmen des Wettbewerbs zugewiesene Geld ausschliesslich für die Finanzierung des kommunizierten Projekts oder der kommunizierten Initiative oder Idee eingesetzt wird. Für anderweitige Verwendungen (zum Beispiel, wenn das Projekt, die Initiative oder die Idee nicht umgesetzt werden kann) ist die vorgängige Zustimmung der Generali Schweiz erforderlich.
Generali Schweiz ist berechtigt, vor Auszahlung des zugewiesenen Betrags eine schriftliche Verpflichtungserklärung (und Bestätigung der Zahlungsdetails) durch eine für die Teilnehmenden zeichnungsberechtigte Person zu verlangen.
Generali Schweiz ist ferner berechtigt, Belege einzufordern und bei anderweitigem Einsatz des Gelds den zugewiesenen Betrag vollständig zuzüglich des gesetzlichen Zinses zurückzufordern. Bei Missbrauch behält sich Generali Schweiz rechtliche Schritte vor.
Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass Gewinne mit einem Wert von über 1100.– CHF der Verrechnungssteuer unterliegen und Generali Schweiz bei Bargewinnen die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und an die Eidgenössische Steuerverwaltung überweist.
Steuerfolgen: Ein geldwerter Gewinn muss von den Gewinner*innen grundsätzlich versteuert werden. Für weiterführende Informationen zur direkten Steuer auf die zuständige kantonale Steuerbehörde verwiesen.
Sollte eine Gewinnübermittlung an eine*n Gewinner*in nicht möglich sein (zum Beispiel, weil die E-Mail-Adresse nicht korrekt ist) bleibt es Generali Schweiz nach eigenem Ermessen überlassen, den Gewinn anderweitig zu verwenden (zum Beispiel, ihn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer*innen, die nicht gewonnen haben, zu vergeben oder für eine andere Verlosung zu nutzen).
Gewinne, die den Gewinner*innen nicht bis spätestens zwei Monate nach Promotionsende an das bei der Teilnahme angegebene Konto überwiesen werden können, verfallen ersatzlos. Frist zur Einreichung endet am 22. September 2024 um 23:59 Uhr. Frist für das Publikumsvoting endet am 27. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Barauszahlung. Über die Aktion und die Gewinne wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt.
Generali Schweiz wird die Gewinnerin oder den Gewinner öffentlich kommunizieren.
Generali Schweiz ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus sowie diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen und beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung.
Der Wettbewerb untersteht ausschliesslich Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
4. Teilnahmebedingungen für die Abstimmung zur Ermittlung des Gewinners des Publikumspreis
- Veranstalter: Die Aktion «Wir stärken, was dich stark macht» und die dazugehörige Abstimmung zur Ermittlung des Gewinners des Publikumspreises werden von Generali Personenversicherungen AG (nachfolgend «Generali Schweiz»), Soodmattenstrasse 2, 8134 Adliswil organisiert und durchgeführt.
- Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche, mündige Personen über 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz. Mitarbeiter der Generali Schweiz und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Abstimmungszeitraum: Die Abstimmung beginnt am 14. Oktober 2024 um 00:01 Uhr und endet am 27. Oktober 2024 um 23:59 Uhr. Stimmen, die ausserhalb dieses Zeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt.
- Stimmabgabe: Jeder Teilnehmer darf einmalig für ein Projekt abstimmen. Mehrfache Stimmabgaben werden nicht gewertet. Die Stimmabgabe erfolgt online über die Website.
- Verantwortung des Teilnehmers: Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu machen und die Abstimmung nicht zu manipulieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstössen von der Abstimmung auszuschliessen.
- Haftungsausschluss: Generali Schweiz übernimmt keine Haftung für technische Pannen, die während der Abstimmungsphase auftreten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Netzwerkprobleme, Serverausfälle, Softwarefehler oder inkompatible Dateiformate.
- Ermittlung des Gewinners: Das Projekt mit den meisten gültigen Stimmen am Ende des Abstimmungszeitraums wird als Gewinner des Publikumspreis bestimmt. Im Falle eines Gleichstands entscheidet das Los.
- Datenschutz: Mit der Teilnahme an der Abstimmung durch Eingabe der E-Mailadresse willigen die Teilnehmer in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein, die ausschliesslich zum Zwecke der Durchführung der Abstimmung verwendet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Teilnahme untersteht ausschliesslich Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
- Änderungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder die Abstimmung zu beenden.